Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kunden
Allgemeine Einkaufsbedingungen (kommerziell – USA)
EU-Liefer- und Leistungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kunden

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen von SENSITECH. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nicht für den Verkauf durch Unternehmen, die nicht Eigentum von SENSITECH sind oder von SENSITECH kontrolliert werden. Darüber hinaus haben einige mit SENSITECH verbundene Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Verkaufsbedingungen, die auf den jeweiligen Websites eingesehen werden können. Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Allgemein

Diese Geschäftsbedingungen stellen die vollständige und ausschließliche Äußerung der Parteien zu ihrem Gegenstand dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Gespräche, Absprachen, Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Weder das Versäumnis noch die Verzögerung seitens einer Partei, ein Recht, einen Rechtsbehelf, eine Befugnis oder ein Privileg auszuüben, gilt als Verzicht darauf.

Versand

Der Verkauf der Waren erfolgt frachtfrei. Versandstelle von Sensitech. Die Gefahr des Verlustes und das Eigentum gehen mit dem Versand über.

Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern in einem Angebot von Sensitech nicht anders angegeben, sind die Preise in US-Dollar angegeben, können ohne Vorankündigung geändert werden und enthalten keine Steuern oder Abgaben jeglicher Art. Vorbehaltlich der Kreditgenehmigung beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat Sensitech das Recht, auf den unbezahlten Restbetrag Zinsen zu erheben, die ab dem Fälligkeitsdatum zu einem Satz von 2 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlichen Höchstsatz anfallen. Der Käufer hat Sensitech von allen Inkassokosten freizustellen, die sich aus dem Verzug des Käufers ergeben. Die Stornierung bedarf der Zustimmung von Sensitech und berechtigt Sensitech zu Schadensersatz.

Gewährleistungsausschluss

Sensitech übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in bezug auf die erbrachten Dienstleistungen oder die gekauften Waren, mit Ausnahme der Garantien, die von Sensitech im Rahmen einer separaten Garantievereinbarung zwischen Sensitech und dem Käufer übernommen werden. INSBESONDERE LEHNT SENSITECH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.

Sollte einer der vorstehenden Haftungsausschlüsse aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, besteht die einzige Haftung von Sensitech im Falle einer Garantieverletzung nach eigenem Ermessen im Austausch oder in der Reparatur der angeblich defekten Ware.

Sofern in den geltenden Waren- oder Dienstleistungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, werden keine Rücksendungen akzeptiert und keine Erstattungen oder Gutschriften gewährt.

Haftungsbeschränkung

WEDER SENSITECH NOCH EIN MIT SENSITECH VERBUNDENES UNTERNEHMEN ODER EIN LEITENDER ANGESTELLTER, DIREKTOR, MITARBEITER, SUBUNTERNEHMER, VERTRETER, NACHFOLGER ODER ABTRETUNGSEMPFÄNGER VON SENSITECH ODER EINES SOLCHEN UNTERNEHMENS (ZUSAMMEN ALS "VERBUNDENE PARTEI" BEZEICHNET) HAFTEN FÜR BESONDERE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH RECHTSANWALTSKOSTEN), DIE IN IRGENDEINER WEISE DURCH, DIE SICH AUS DER AN DEN KÄUFER VERKAUFTEN WARE ODER AUS DER NICHTERFÜLLUNG DER LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN VON SENSITECH GEGENÜBER DEM KÄUFER ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGES) HANDELT UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR SIND, SELBST WENN SENSITECH AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Die Haftung von Sensitech gegenüber dem Käufer für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit erbrachten Dienstleistungen oder gekauften Waren ergeben, übersteigt nicht den Betrag, den der Käufer an Sensitech dafür bezahlt hat. Schadenersatz in dieser Höhe tritt an die Stelle aller anderen Rechtsmittel, die der Käufer gegen Sensitech oder eine verbundene Partei hat.

Export

Der Käufer ist verpflichtet, alle Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien der Vereinigten Staaten einzuhalten, die sich mit dem Export, der Wiederausfuhr oder dem Transfer von Gütern, Software und Technologie befassen, soweit sie auf die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Geräte und Dienstleistungen anwendbar sind.

Datenschutz

Die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen erfordern die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Parteien fungieren hiermit beide als Verantwortliche für die Datenverarbeitung und verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten einzuhalten.

Wenn der Käufer Sensitech persönliche Daten zur Verfügung stellt, gewährleistet er, dass er dazu rechtlich befugt ist. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sensitech finden Sie in der Allgemeinen Datenschutzerklärung  (https://www.corporate.carrier.com/legal/privacy-notice-general/). Für Sensitech-Portale, -Apps und -Tools können spezifische Datenschutzrichtlinien gelten, die den Endnutzern durch Sensitech über das jeweilige Portal, die App oder das Tool zur Verfügung gestellt werden.

Höhere Gewalt

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um Schätzungen, und Sensitech übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Datum für den Versand oder die Lieferung der Waren. Sensitech haftet nicht für Verluste, Schäden oder Strafen, die durch verspätete Leistungen entstehen, oder für Leistungsabweichungen aufgrund von Bränden, Streiks, Arbeitskämpfen, Verzögerungen bei Zulieferern, behördlichen Maßnahmen, Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Sensitech liegen. Teillieferungen sind zulässig.

Geltendes Recht

Jede Vereinbarung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, unterliegt den Gesetzen des Staates Massachusetts (unter Ausschluss der Bestimmungen zur Rechtswahl) und ist entsprechend auszulegen. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. Die Feststellung, dass eine Bestimmung einer sich ergebenden Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, beeinträchtigt nicht die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Informationen zum Dokument

Dieses Formular ist das Sensitech-Formular Nr. 62-11510

Allgemeine Einkaufsbedingungen (kommerziell – USA)

EINKAUFSBEDINGUNGEN:

Die Einkaufsbedingungen für die in dieser Bestellung beschriebenen Waren und/oder Dienstleistungen bestehen aus allen Bedingungen auf der Vorderseite dieser Bestellung sowie aus den Einkaufsbedingungen des Anbieters, zu finden unter: https://www.corporate.carrier.com/suppliers/, gehen Sie zu "Supplier Resources" und wählen Sie "Purchase Terms and Conditions" (Allgemeine Einkaufsbedingungen), sowie aus allen zugehörigen Zeichnungen, Spezifikationen, Anweisungen oder Produkt-/Dienstleistungsbeschreibungen von Sensitech, auf die in dieser Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird.

SENSITECH-ANNAHME:

Sensitech stellt diese Bestellung unter dem Vorbehalt aus, dass die Erfüllung durch den Verkäufer dessen Einverständnis darstellt, dass (i) die Bestellung die gesamte und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien ist, es sei denn, die Bestimmungen dieser Bestellung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen anderer schriftlicher und ausgeführter Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf die in dieser Bestellung beschriebenen Waren oder Dienstleistungen beziehen; in diesem Fall sind die Bestimmungen dieser anderen Vereinbarung maßgebend, und (ii) alle anderen vom Verkäufer vorgeschlagenen Bestimmungen, einschließlich solcher, die seine Annahme der Bestellung bedingen sollen, sind ausgeschlossen.

EU-Liefer- und Leistungsbedingungen

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:

  • Sensitech: Sensitech EMEA B.V;
  • Kunde: jede Gegenpartei oder Gegenparteien und potentielle Gegenpartei oder Gegenparteien von Sensitech für den Verkauf und die Lieferung von Produkten;
  • Lieferung: bei materiellen, beweglichen Gütern die physische Übergabe an den Kunden oder Endnutzer und bei Dienstleistungen deren Fertigstellung;
  • Produkt(e): materielle und immaterielle Güter, Eigentumsrechte oder Teile davon, die von Sensitech an den Kunden verkauft und/oder geliefert werden, sowie die von Sensitech erbrachten Dienstleistungen, wie z. B. - aber nicht ausschließlich - Beratungs- und Validierungsdienstleistungen.

ARTIKEL 2: ALLGEMEIN

2.1  DIE ANWENDBARKEIT DER VOM KUNDEN VERWENDETEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WIRD HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT.

2.2  Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nur durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Sensitech und dem Kunden abgewichen werden.

2.3  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen von Sensitech als Verkäufer oder Lieferant von Produkten oder potenzieller Verkäufer oder Lieferant.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE UND GEISTIGES EIGENTUM

3.1  Alle Angebote von Sensitech - in welcher Form auch immer - sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. Alle Angebote von Sensitech sind für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots gültig, danach können alle Preise ohne Vorankündigung geändert werden.

3.2  Alle materiellen, beweglichen Gegenstände, die dem Kunden von Sensitech oder durch Vermittlung von Sensitech zur Verfügung gestellt werden, unterliegen weiterhin den geistigen Eigentumsrechten des ursprünglichen Eigentümers. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und das Wissen, welche ihm von Sensitech oder über Sensitech zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und alle geistigen Eigentumsrechte zu respektieren. Der Kunde ist verpflichtet, auf die erste Aufforderung von Sensitech alle Unterlagen und sonstigen Daten, die durch geistige Eigentumsrechte geschützte Werke oder Informationen im Sinne des vorstehenden Satzes enthalten, an Sensitech zurückzugeben, soweit diese nicht im Rahmen der Durchführung des betreffenden Vertrages benötigt werden.

3.3  Dokumentationen und Broschüren sowie Produktmuster, die dem Kunden gezeigt und zur Verfügung gestellt werden, sind nur als Hinweis oder Beispiel gedacht und implizieren in keiner Weise, dass die zu liefernden Produkte genau gleich sind.

ARTIKEL 4: VERTRAGSABSCHLUSS

4.1  Ein Vertrag kommt erst dann zustande und Sensitech ist erst dann daran gebunden, wenn die Auftragsbestätigung von Sensitech schriftlich abgesandt wird oder wenn Sensitech mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

4.2  Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

4.3  Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten gegenüber Sensitech nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sensitech auf Dritte übertragen.

ARTIKEL 5: VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

5.1  Der Kunde ist gegenüber Sensitech für die korrekte und rechtzeitige Lieferung der Produkte und/oder für die korrekte und rechtzeitige Ausführung aller für die Positionierung des Produkts und den korrekten Betrieb des Produkts erforderlichen Bedingungen verantwortlich. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden sind alle Kosten, die sich aus dieser Nichterfüllung ergeben, vom Kunden zu tragen.

5.2  Sensitech sorgt nur auf schriftlichen Antrag des Kunden für den Transport der Produkte an eine bestimmte Adresse. Der Transport erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.

ARTIKEL 6: PREISE

6.1  Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben auf Verkauf und Lieferung und basieren auf EX WORKS , Niederlande (INCOTERMS 2010), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Preise sind in Euro, US Dollar oder GBP angegeben.

ARTIKEL 7: LIEFERUNG

7.1  Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem Sensitech dem Kunden die Produkte zur Verfügung stellt, spätestens jedoch in dem Moment, in dem die Produkte das Werk in Sassenheim, in der Niederlande, verlassen. Auf Wunsch des Kunden kann Sensitech den Transport der Produkte organisieren, wobei dieser Transport auf das Risiko und die Rechnung des Kunden erfolgt.

7.2  Die von Sensitech angegebenen Lieferfristen sind nur Schätzungen und stellen keine verbindlichen Fristen dar. Sensitech gerät erst dann in Verzug, wenn nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder einer verlängerten Lieferfrist eine schriftliche Inverzugsetzung erfolgt ist und eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wurde, die ohne Erfüllung verstrichen ist. Auch wenn der Verzug (von Rechts wegen) ohne schriftliche Inverzugsetzung oder schriftliche Aufforderung oder schriftliche Mitteilung eingetreten wäre.

7.3  Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht dazu, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen, ohne (i) die vorherige schriftliche Zustimmung von Sensitech oder (ii) die Einreichung eines rechtskräftigen Urteils in diesem Sinne.

7.4  Unbeschadet dessen, was an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Verlängerung der Lieferfrist festgelegt ist, wird diese um den Zeitraum des Verzugs verlängert, der auf Seiten von Sensitech dadurch entsteht, dass der Kunde - oder ein vom Kunden eingeschalteter Dritter - eine sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung nicht einhält oder eine mangelnde Mitwirkung, die vom Kunden - oder einem vom Kunden eingeschalteten Dritten - bei der Ausführung des Vertrags verlangt werden kann.

7.5  Sensitech ist nicht verpflichtet, den Kunden über die beabsichtigte Verwendung der Produkte oder die Umstände, unter denen die Produkte verwendet werden, zu befragen.

ARTIKEL 8: RISIKO UND EIGENTUMSÜBERGANG

8.1  Die verkauften Produkte oder die zu diesem Zweck bestimmten Teile gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Artikel 7.1), spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte das Werk in Sassenheim verlassen, auf Rechnung und Risiko des Kunden (EX WORKS; INCOTERMS 2010).

8.2  Unbeschadet des in Artikel 8.1 Gesagten behält sich Sensitech das Eigentum an den gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen (einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen) in Bezug auf (i) alle gemäß dem Vertrag gelieferten oder zu liefernden Produkte, (ii) alle gemäß dem Vertrag ausgeführten oder auszuführenden Tätigkeiten und (iii) alle Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben, erfüllt hat.

8.3  Unbeschadet sonstiger Rechte ist Sensitech ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention unwiderruflich vom Kunden ermächtigt, die gelieferten Produkte zu demontieren und in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen (einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen) gegenüber Sensitech nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahme der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 9: GARANTIE

9.1  Sensitech gewährt die folgende Garantie:

  • für einen Zeitraum von maximal zwölf (12) Monaten ab dem Verkaufsdatum gegen Material- und Verarbeitungsfehler.
  • Diese Garantie gilt nur für Produkte, die zum Zeitpunkt des Verkaufs neu waren.

9.2  Die in Artikel 9.1 genannte Garantie erlischt, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten:

  • die Funktionsstörung, der Defekt oder das Versagen auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Sensitech liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Funktionsstörungen, Defekte oder Versagen, die auf falschen Gebrauch, Missbrauch oder Installation oder Betrieb entgegen den veröffentlichten Vorgaben, unsachgemäße oder unzureichende Wartung, Änderung durch den Kunden oder einen Dritten, Unfall, Feuer, Überschwemmung oder normale Abnutzung zurückzuführen sind;
  • vom Kunden oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung von Sensitech Änderungen an den Produkten vorgenommen wurden;
  • der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag (einschließlich der Zahlungsverpflichtung oder einer anderen Verpflichtung) nicht erfüllt hat und der Kunde die Nichterfüllung nicht zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer angemessenen Frist, wie in einer Zahlungsaufforderung angegeben, behoben hat.

9.3  Die zu reparierenden oder zu ersetzenden Produkte, die nach dem alleinigen Ermessen von Sensitech zu bestimmen sind und als solche angemessen zu qualifizieren sind, sind vom Kunden auf Aufforderung von Sensitech an Sensitech zurückzusenden. Wenn Sensitech ein Produkt repariert, können neue oder überholte Ersatzteile verwendet werden. Wenn ein Produkt ersetzt wird, wird es durch ein ähnliches Produkt ersetzt. Für das reparierte oder ausgetauschte Produkt gilt weiterhin die ursprüngliche Garantiezeit, die auf dem ursprünglichen Verkaufsdatum basiert, und die Garantiezeit beginnt nicht zu dem Zeitpunkt erneut zu laufen, an dem das betreffende Produkt nach der Reparatur oder dem Austausch in Betrieb genommen wurde.

9.4  Die Garantie ist nur für den Erstkäufer gültig und ausübbar und kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sensitech nicht übertragen werden. Reparatur oder Ersatz (nach alleinigem Ermessen von Sensitech) ist das einzige Rechtsmittel.

9.5  SENSITECH GARANTIERT NICHT, DASS DAS PRODUKT FÜR DEN ZWECK GEEIGNET IST, FÜR DEN DER KUNDE DAS PRODUKT GEKAUFT HAT. SENSITECH IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE QUALITÄT ODER DEN ZUSTAND VON WAREN, DIE VOM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PARTEI VERSENDET WERDEN.

9.6  SENSITECH GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN.   SENSITECH LEHNT DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.

9.7  Sensitech gibt keine Garantie und/oder ist nicht anderweitig verantwortlich für die Verwendung oder Anwendung von Software. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Dateneingabe und Datenpflege.

ARTIKEL 10: BESCHWERDEN

10.1  Wenn die Produkte nicht vertragskonform sind, beschränken sich die Verpflichtungen von Sensitech darauf, nach eigener Wahl das fehlende Teil zu liefern, die gelieferten Produkte zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis gegen Rückgabe der betreffenden Produkte zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anweisungen von Sensitech bezüglich der Lagerung oder Rückgabe von Produkten, die ersetzt oder repariert werden sollen, zu befolgen.

10.2  Ist ein Mangel bei der Lieferung nicht direkt sichtbar, ist der Kunde verpflichtet, Sensitech unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich und mit einer Erklärung darüber zu informieren. Der Kunde kann nicht mehr geltend machen, dass ein Produkt nicht vertragsgemäß ist, wenn diese Mitteilung nicht unverzüglich erfolgt ist, spätestens jedoch fünfzehn (15) Tage (i) nach der Lieferung des Produkts oder (ii) im Falle eines nicht sichtbaren Mangels, nachdem dieser vom Kunden vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen.

ARTIKEL 11: HAFTUNG

11.1  Ungeachtet der Rechtsgrundlage für einen Anspruch haftet Sensitech für Schäden und Verluste nur bis zu dem Betrag, den der Kunde für die Produkte bezahlt hat, die die betreffenden Schäden oder Verluste verursacht haben.

11.2  UNGEACHTET DES RECHTSGRUNDES FÜR EINEN ANSPRUCH HAFTET SENSITECH NICHT FÜR INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST VON GÜTERN ODER DATEN, ANDERE ERLITTENE VERLUSTE, VERLUST VON VERTRÄGEN, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER HAFTUNG GEGENÜBER DRITTEN ERGEBEN, SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER ÜBERSCHREITUNG DER LIEFERFRIST ERGEBEN, UND SCHÄDEN AN GÜTERN ODER DER PRODUKTION UND/ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN. SOWEIT DIESE RISIKEN VERSICHERBAR SIND, HAT DER KUNDE DIESE VERSICHERUNG AUF EIGENE KOSTEN ABZUSCHLIESSEN.

11.3  UNGEACHTET DER RECHTSGRUNDLAGE FÜR EINEN ANSPRUCH HAFTET SENSITECH IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN UND VERLUSTE, DIE ÜBER DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE HINAUSGEHEN, DIE DIE BETREFFENDEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE VERURSACHT HABEN.

11.4  Sensitech kann einen oder mehrere Dritte mit der Erfüllung des Vertrages beauftragen. Jede Haftungsbeschränkung durch einen solchen Dritten kann von Sensitech gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

11.5  Sensitech haftet nicht für Schäden und Verluste, die durch Vorsatz (opzet) oder bewusste Fahrlässigkeit (bewuste roekeloosheid) anderer natürlicher oder juristischer Personen als Sensitech und/oder ihrer obersten Leitung (bedrijfsleiding), einschließlich ihrer Angestellten (ondergeschikten) und/oder ihrer selbständigen Auftragnehmer (niet-ondergeschikten) und anderer natürlicher oder juristischer Personen, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind, verursacht werden.

11.6  Alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte, die Sensitech gegenüber dem Kunden geltend machen kann, können auch von allen natürlichen oder juristischen Personen - darunter sowohl Angestellte als auch unabhängige Auftragnehmer - geltend gemacht werden, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind und für die Sensitech gesetzlich haftet. 

11.7  Wenn der Kunde die Produkte in irgendeiner Weise montiert, be- oder verarbeitet, verpackt und/oder veredelt hat, ist der Kunde verpflichtet, Sensitech von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkte freizustellen und schadlos zu halten. Dazu gehören unter anderem Ansprüche, Ausgaben, Prozesskosten und Verbindlichkeiten, die auf Artikel 6:162 oder Artikel 6:185 bis einschließlich 6:193 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Produkthaftung) oder ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen anderer Rechtsordnungen beruhen oder sich daraus ergeben.

11.8  Sensitech übernimmt keine Haftung für:

  • Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter infolge der Verwendung von Informationen, die vom oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt werden;
  • Beschädigung oder Verlust, aus welchem Grund auch immer, von Waren, Rohstoffen, Materialien, Halberzeugnissen, Modellen, Werkzeugen oder anderen Gegenständen des Kunden.

11.9  Die Bestimmungen in diesem Artikel berühren nicht die Haftung nach zwingenden Vorschriften des niederländischen Rechts und gelten unabhängig von der Rechtsgrundlage für einen Anspruch.

ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT

12.1  Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Umstand verstanden, dessen Ursache nicht in der Kontrolle der Partei liegt - auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war - und der die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder vorübergehend verhindert, wie z. B. von einer Behörde erlassene oder zu erlassende Vorschriften, die die Verwendung der gelieferten oder zu liefernden Produkte behindern oder einschränken, Mangel an Roh- oder Zusatzstoffen für die Herstellung der Produkte, Arbeitskräftemangel, Streiks, Einfuhr-, Ausfuhr- und/oder Transitverbote, Transportprobleme, Nichterfüllung seitens der Zulieferer oder Transportunternehmen von Sensitech, Produktionsausfälle, Natur- und/oder Atomkatastrophen, Kriege und/oder Kriegsdrohungen, terroristische Anschläge und/oder Attentate, Feuer, Unruhen und Aufstände.

12.2  Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt um mehr als zwei (2) Monate, so sind sowohl Sensitech als auch der Kunde berechtigt, durch eine an die andere Partei gerichtete schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

12.3  Wenn höhere Gewalt zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem der Vertrag bereits teilweise ausgeführt wurde, ist der Kunde berechtigt, im Falle einer Verzögerung der restlichen Lieferung um mehr als zwei (2) Monate infolge höherer Gewalt entweder (i) den bereits gelieferten Teil der Produkte zu behalten und den Kaufpreis dafür zu begleichen, oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag, einschließlich des bereits ausgeführten Teils, durch Rücktrittserklärung aufzulösen, wobei der Kunde verpflichtet ist, Sensitech auf seine Kosten und sein Risiko die bereits an den Kunden gelieferten Produkte zurückzugeben, unter der Voraussetzung, dass der Kunde nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Produkte vom Kunden nicht mehr effektiv genutzt werden kann, weil die übrigen Produkte nicht geliefert wurden.

ARTIKEL 13:  ZAHLUNG

13.1  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt:

100 % zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Zahlung muss vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

13.2  Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht, schuldet der Kunde bis zum Eingang der vollständigen Zahlung gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag (der Rechnung) zuzüglich 5 %, unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel, die Sensitech möglicherweise hat, und ohne dass eine schriftliche Mahnung erforderlich ist. Alle Rechnungen werden sofort fällig und alle Folgen der Nichterfüllung treten sofort in Kraft.

13.3  Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses des Kunden (einschließlich eines Konkursantrags) oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden (einschließlich eines Antrags auf Zahlungsaufschub) werden seine Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar.

13.4  Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, Aussetzung oder Verrechnung. Sensitech nimmt keine materiellen Güter als Gegenleistung an.

13.5  Alle vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zuerst zur Begleichung aller fälligen Kosten und Zinsen und dann auf die am längsten ausstehenden Rechnungen angerechnet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine Rechnung mit späterem Datum bezieht.

13.6  Wenn der Kunde in Verzug ist oder eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, gehen alle außergerichtlichen Kosten, worunter ausdrücklich die Kosten für die Erstellung und Versendung von Mahnschreiben, die Führung von Vergleichsverhandlungen und die Vornahme sonstiger Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines eventuellen Gerichtsverfahrens fallen, sowie die gerichtlichen Kosten, die Sensitech infolge der Nichterfüllung durch den Kunden entstehen könnten, zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat in jedem Fall eine Schuld von 15 % der Hauptsumme für die außergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 400 Euro (vierhundert Euro). Weist Sensitech nach, dass weitere Kosten angefallen sind, die vernünftigerweise notwendig waren, so sind auch diese entschädigungsfähig.

ARTIKEL 14:  RÜCKTRITT VOM VERTRAG

14.1  Wenn der Kunde einer seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ein Zahlungsaufschub in Bezug auf den Kunden beantragt oder gewährt wird, ein Antrag auf Konkurs des Kunden gestellt wird oder der Kunde für insolvent erklärt wird, der Kunde einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder andere Maßnahmen zur Umstrukturierung seiner Schulden ergreift, die Kontrolle des Kunden über sein Vermögen verloren geht oder auf andere Weise eingeschränkt wird, der Kunde seinen Betrieb einstellt oder in ein anderes Land verlegt, der Kunde liquidiert oder aufgelöst wird, der Kunde fusioniert (fuseert) oder aufgespalten wird (wordt gesplitst) oder ein entsprechender Beschluss gefasst wurde oder eine Änderung bei der natürlichen oder juristischen Person eintritt, die befugt ist, die Geschäftsführung und die Geschäftspolitik des Kunden zu bestimmen, unabhängig davon, ob diese Befugnis durch den Besitz von Stimmrechtsaktien ausgeübt wird, ist Sensitech berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen (ontbinden), unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Sensitech zustehen, und ohne schadensersatzpflichtig zu werden, wenn die USA oder die EU-Ausfuhrbeschränkungen und/oder Sanktionspolitik eine Lieferung verbieten.

14.2  Im Falle der Auflösung des Vertrages gemäß Artikel 14.1 oder einer gerichtlichen Entscheidung hat Sensitech Anspruch auf vollen Schadenersatz. Sofern Sensitech den Schaden nicht anders berechnen möchte, wird der Schaden auf 75 % der geschuldeten Entschädigung für den noch nicht ausgeführten (Teil des) Vertrags festgesetzt, ohne dass das Vorhandensein eines Schadens nachgewiesen werden muss. Das Recht von Sensitech, eine weitergehende Vergütung oder Erfüllung des Vertrages zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Sensitech ist berechtigt, Produkte, die im Rahmen eines noch nicht vollständig erfüllten Vertrages geliefert wurden, gegen Bargutschrift des vom Kunden dafür gezahlten Preises abzüglich aller Sensitech entstandenen Kosten zurückzunehmen.

14.3  In den in Artikel 14.1 genannten Fällen kann Sensitech auch die Ausführung des Vertrages aussetzen und sofort die vollständige Bezahlung aller vom Kunden aufgrund des Vertrages zu zahlenden Beträge verlangen. In diesem Fall ist Sensitech außerdem berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der durch die Aussetzung und deren Folgen entstanden ist.

ARTIKEL 15:  TEILNICHTIGKEIT

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages oder ein Teil davon ungültig, rechtswidrig, nicht bindend oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien werden sich nach Kräften bemühen, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung des Inhalts und des Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags so wenig wie möglich von der betreffenden Bestimmung abweicht.

ARTIKEL 16:  GELTENDES RECHT

Alle Rechtsbeziehungen zwischen Sensitech und dem Kunden unterliegen dem niederländischen Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("Weens Koopverdrag") sind nicht anwendbar.

ARTIKEL 17: ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF

Für alle Streitigkeiten zwischen Sensitech und dem Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, ist ausschließlich das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, zuständig.

ARTIKEL 18: DATENSCHUTZ

Für die Zwecke dieses Artikels 18 haben die Begriffe "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", " Verantwortlicher" und andere damit zusammenhängende Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("DSGVO") in ihrer jeweils geltenden Fassung oder in Nachfolgeverordnungen zu dieser Verordnung zugewiesen wird.

18.1 Allgemein

Die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen erfordern die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Parteien fungieren hiermit beide als Verantwortliche für die Datenverarbeitung und verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten einzuhalten.

18.2 Gemeinsame Rechte und Pflichten

Verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten zu einem Zweck, der über den Geltungsbereich der Vereinbarung hinausgeht, so übernimmt diese Partei die Mitteilungspflichten.

Sind personenbezogene Daten von einer Datenschutzverletzung betroffen, ist die Partei, auf deren System die Daten gespeichert waren, für alle Benachrichtigungen und damit verbundenen Kosten verantwortlich. Sofern dies nicht gesetzlich oder durch eine für eine Partei zuständige Aufsichtsbehörde untersagt ist, bemüht sich die benachrichtigende Partei in angemessener Weise darum, sich mit der anderen Partei abzustimmen, um vor der Benachrichtigung einen Beitrag zum Inhalt der Benachrichtigung leisten zu können.

Erfährt eine Partei während der Erfüllung des Vertrags von (i) einer Beschwerde oder Behauptung, die auf eine Verletzung der Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten hinweist, (ii) einem Antrag einer oder mehrerer Personen auf Zugang, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder (iii) einer Anfrage oder Beschwerde einer oder mehrerer Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, so unternimmt die Partei alle zumutbaren Anstrengungen, um die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, es sei denn, das Gesetz, die Strafverfolgungsbehörden oder eine Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für die betreffende Partei verbieten dies. Die Parteien leisten einander in angemessenem Umfang geschäftliche Unterstützung bei der Untersuchung der Angelegenheit, der Ermittlung der relevanten Informationen, der Vorbereitung einer Antwort, der Durchführung einer Abhilfemaßnahme und/oder der Zusammenarbeit bei der Durchführung von und der Verteidigung gegen Ansprüche, Gerichts- oder Regulierungsverfahren. Die Parteien werden alle wirtschaftlich und rechtlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor unzulässiger Offenlegung zu schützen.

18.3 Rechte und Pflichten des Kunden

Wenn der Kunde Sensitech persönliche Daten zur Verfügung stellt, stellt er sicher, dass er das gesetzliche Recht dazu hat. Der Kunde benachrichtigt die Personen, deren persönliche Daten er Sensitech zur Verfügung gestellt hat, bevor er sie an Sensitech weitergibt. Sensitech hat die Möglichkeit, dem Kunden zu diesem Zweck einen Hinweis zur Verfügung zu stellen, dessen Inhalt sich auf die Produkte und Dienstleistungen bezieht, die Sensitech im Rahmen des Vertrags bereitstellt.

Wenn der Kunde andere Datenquellen, einschließlich - ohne Einschränkung auf - Geolokalisierungsinformationen, verwendet, um personenbezogene Daten, die in Produkten oder Diensten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, zu verknüpfen, hat der Kunde alle Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen für diese geänderten personenbezogenen Daten. Die Erstellung und Verarbeitung geänderter personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit geltendem Recht, einschließlich - ohne Einschränkung auf - Datenschutzgesetze.

Wenn der Kunde personenbezogene Daten für Direktmarketingzwecke verwendet, muss er die Datenschutzgesetze einhalten und ist allein für die Einhaltung dieser Gesetze verantwortlich, einschließlich der geltenden Verpflichtung, Direktmarketing nur nach ausdrücklicher Zustimmung durchzuführen.

18.4 Rechte und Pflichten von Sensitech

Sensitech kann persönliche Daten an die Dienstleistungsanbieter von Sensitech weitergeben, jedoch nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Sensitech kann persönliche Daten auf Servern speichern, die sich auf der ganzen Welt befinden und auf die Trägerunternehmen und deren Dienstanbieter mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zugreifen können.

Soweit Sensitech personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet, wird Sensitech die personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertrags und danach aufbewahren, wie es der Vertrag erfordert, um die gesetzlichen Rechte von Sensitech zu schützen, oder wie es das Gesetz und/oder Prüfungsanforderungen erfordern oder erlauben.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sensitech finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung (https://www.corporate.carrier.com/legal/privacy-notice-general/ ). Für Sensitech-Portale, -Apps und -Tools können spezifische Datenschutzrichtlinien gelten, die den Endnutzern durch Sensitech über das jeweilige Portal, die App oder das Tool zur Verfügung gestellt werden.